Neutralitätsgesetz

Wie funktioniert ein Mitgliederentscheid?

Hier die wichtigsten Informationen in Kürze:

Ein Mitgliederentscheid kann zu allen politischen Fragen (einschließlich herausgehobener Personalfragen) durchgeführt werden. Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder des LINKE-Landesverbands Berlin. Das Ergebnis hat den gleichen Rang wie ein Beschluss des Parteitags.

 

Zur Durchführung sind zwei Stufen zu durchlaufen:

 

  1. Antrag auf Mitgliederentscheid

Wenn mindestens 5 % der Mitglieder im Landesverband (also nach aktuellem Stand von 7.611 Migliedern[1]: 381 Genossinnen und Genossen) unseren Antrag auf Durchführung des Mitgliederentscheids unterstützen, wird der Mitgliederentscheid durchgeführt.

Alternativ kann der Mitgliederentscheid auch stattfinden:

  • auf Antrag von Bezirksverbänden, die gemeinsam ein Viertel der Mitglieder repräsentieren oder
  • auf Beschluss des Landesparteitages oder
  • oder auf Beschluss des Landesausschusses.

Der Antrag auf Durchführung eines Mitgliederentscheids kann jederzeit an den Geschäftsführenden Partei- bzw. entsprechend Landesvorstand gerichtet werden.

 

  1. Durchführung des Mitgliederentscheids

Es wird eine geheime Abstimmung entsprechend den Grundsätzen der geheimen Wahl nach der Wahlordnung unserer Partei durchgeführt. Der Antrag, über den entschieden wird, ist mit einfacher Mehrheit beschlossen, wenn:

  • mindestens 25 % der Mitglieder des Landesverbandes abstimmen und
  • wenn eine einfache Mehrheit der Abstimmenden dem Antrag zustimmt.

 

Die detaillierten Bestimmungen können in § 8 der Landessatzung[2] und § 8 der Bundessatzung[3] sowie in Ordnung für Mitgliederentscheide[4] nachgelesen werden.

[1] https://www.die-linke.de/partei/ueber-uns/mitgliederzahlen/

[2] https://dielinke.berlin/partei/dokumente/satzung/

[3] https://www.die-linke.de/partei/grundsatzdokumente/bundessatzung/

[4] https://www.die-linke.de/partei/grundsatzdokumente/ordnung-fuer-mitgliederentscheide/